Quelle: schumpelick.net
Terrorbekämpfung total
Wenn schon, dann richtig. Am 9. November 2007 wurde vom deutschen Bundestag die sogenannte Vorratsdatenspeicherung mit deutlicher Mehrheit auf den Weg gebracht. Sie soll der Terrorbekämpfung dienen und Straftaten idealerweise schon im Vorfeld präventiv verhindern. Der weltweite Terror schürt auch bei den deutschen Bundesbürger die Angst Opfer zu werden.
Die Volksvertreter, allen voran die regierenden Parteien, versuchen deshalb ihre Bürger so gut es geht präventiv vor drohenden Terroranschlägen in Deutschland zu schützen. Dabei werden viele verschiedene Lösungsmöglichkeiten im Kampf gegen den Terror diskutiert. Allen voran der sog. Bundestrojaner – leidenschaftlich und intensiv von allen diskutiert, nun aber so gut wie beschlossene Sache.
Der gute Wille der Volksvertreter, die Bundesbürger zu schützen, ist deutlich erkennbar. Nur muss man sich seit dem 9. November 2007 fragen, inwieweit ein Schutz verhältnismäßig gegenüber den entstehenden Kosten ist. Damit sind nicht nur die finanziellen Aspekte der Terrorbekämpfung gemeint, sondern auch die ideellen Kosten. So geht ein intensiverer Schutz der Bürger konsequenterweise mit einer Schwächung der Bürgerrechte einher.
Ich habe ja nichts zu verbergen
Wer in der Tat nichts zu verbergen hat, wird sich geradezu über das neue Gesetz der Vorratsdatenspeicherung freuen. Ab dem 01.01.08 wird die gesamte Telekommunikation aller Bundesbürger grundsätzlich protokolliert werden. Hiermit sind Telefonate per Handy oder Festnetz, Emailverkehr, SMS, FAX und alle anderen Telekommunikationsformen gemeint.
Protokolliert werden:
Festnetz, Mobil- und Internetelefonie: Beteiligte Telefonnummern, Dauer, Datum und Uhrzeit der Gespräche.
Mobiltelefone: zusätzlich der Standort der Anrufer bei Gesprächsbeginn, die eindeutig dem Gerät zugeordnete IMSI-Nummer sowie SMS-Verbindungsdaten
Internet: die dem Computer vom Internetprovider zugeteilte jeweilige IP-Adresse, der Anschluss, über den die Internet-Verbindung hergestellt wird, Dauer, Datum und Uhrzeit der Verbindung
E-Mail: Adressen, Ein- und Ausgangsdaten der Kommunikationspartner (Daten aus dem E-Mail-Header)
Gespeichert werden diese Daten für sechs Monate. Sie werden nicht nur zur allgemeinen Terrorabwehr, sondern auch zur allgemeinen Strafverfolgung verwendet werden. Inhalte sollen zwar nicht protokolliert werden – eine Trennung von Inhalt und Verbindungsdaten ist aber technisch, wenn überhaupt, nur schwer möglich oder gar unmöglich. Somit werden Telekommunikationsdienste zum Sicherheitsrisiko für empfindliche Informationen.
Da aber die meisten Ihrer Ansicht nach nichts zu verbergen haben, sollte dies kein Problem darstellen. Schließlich gab es auch nur geringen Widerstand gegen das Gesetz.
Ab dem 01.01.08 werden zudem Ärzte, Journalisten und Anwälte grundsätzlich durch die Maßnahmen der Vorratsdatenspeicherung erfasst, ihre Verbindungsdaten, egal ob vertrauensvoll oder nicht, protokolliert.
Jeder sollte sich selbst seine Meinung über diese Maßnahmen machen. Wichtig ist, dass den Bürgern überhaupt einmal bewußt wird, wie sich Ihr Privatleben ab dem 01.01.08 empfindlich ändern wird. Zur Verdeutlichung der Faktenlage folgen nun einige tiefergehende Informationen über die kommende Vorratsdatenspeicherung.
Viel Spaß bei der Lektüre.
Anbieter von Telefondiensten einschließlich Mobilfunk- und Internet-Telefondiensten speichern:
die Rufnummer oder andere Kennung des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie im Falle von Um- oder Weiterschaltungen jedes weiteren beteiligten Anschlusses
den Beginn und das Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone
in Fällen, in denen im Rahmen des Telefondienstes unterschiedliche Dienste genutzt werden können, Angaben zu dem genutzten Dienst
im Fall mobiler Telefondienste ferner:
die internationale Kennung für mobile Teilnehmer für den anrufenden und den angerufenen Anschluss
die internationale Kennung des anrufenden und des angerufenen Endgerätes
die Bezeichnung der durch den anrufenden und den angerufenen Anschluss bei Beginn der Verbindung genutzten Funkzellen
im Fall im voraus bezahlter anonymer Dienste auch die erste Aktivierung des Dienstes nach Datum, Uhrzeit und Bezeichnung der Funkzelle
im Fall von Internet-Telefondiensten auch die Internetprotokoll-Adresse des anrufenden und des angerufenen Anschlusses
Das gilt entsprechend bei der Übermittlung einer Kurz-, Multimedia- oder ähnlichen Nachricht; hierbei sind die Zeitpunkte der Versendung und des Empfangs der Nachricht zu speichern.
Anbieter von Diensten der elektronischen Post (E-Mail) speichern
bei Versendung einer Nachricht die Kennung des elektronischen Postfachs und die Internetprotokoll-Adresse des Absenders sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht,
bei Eingang einer Nachricht in einem elektronischen Postfach die Kennung des elektronischen Postfachs des Absenders und des Empfängers der Nachricht sowie die Internetprotokoll-Adresse der absendenden Telekommunikationsanlage,
bei Zugriff auf das elektronische Postfach dessen Kennung und die Internetprotokoll-Adresse des Abrufenden,
die Zeitpunkte der in den Nummern 1 bis 3 genannten Nutzungen des Dienstes nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone.
Anbieter von Internetzugangsdiensten speichern
die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse
eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetnutzung erfolgt
den Beginn und das Ende der Internetnutzung unter der zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone
Anonymisierungsdienste speichern die ursprüngliche und die neue Angabe sowie des Zeitpunktes der Umschreibung dieser Angaben nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone
Anbieter von Mobilfunknetzen für die Öffentlichkeit speichern zu den Bezeichnungen der Funkzellen Daten, aus denen sich die geografische Lage der jeweiligen Funkzelle sowie die Hauptstrahlrichtung der Funkantenne ergibt
Privatpersonen
Auch Privatpersonen sind zur Speicherung verpflichtet, etwa wenn sie kostenlos einen öffentlichen WLAN-Zugang oder einen E-Mail-Dienst anbieten. Dagegen sind Anbieter von Webseiten, Webspace (Hosting), Foren und Chat-Diensten nicht betroffen. Eine Übergangsfrist für Anbieter von Internetzugang, Internet-Telefonie und E-Mail ist nicht mehr vorgesehen.
Terrorbekämpfung total
Wenn schon, dann richtig. Am 9. November 2007 wurde vom deutschen Bundestag die sogenannte Vorratsdatenspeicherung mit deutlicher Mehrheit auf den Weg gebracht. Sie soll der Terrorbekämpfung dienen und Straftaten idealerweise schon im Vorfeld präventiv verhindern. Der weltweite Terror schürt auch bei den deutschen Bundesbürger die Angst Opfer zu werden.
Die Volksvertreter, allen voran die regierenden Parteien, versuchen deshalb ihre Bürger so gut es geht präventiv vor drohenden Terroranschlägen in Deutschland zu schützen. Dabei werden viele verschiedene Lösungsmöglichkeiten im Kampf gegen den Terror diskutiert. Allen voran der sog. Bundestrojaner – leidenschaftlich und intensiv von allen diskutiert, nun aber so gut wie beschlossene Sache.
Der gute Wille der Volksvertreter, die Bundesbürger zu schützen, ist deutlich erkennbar. Nur muss man sich seit dem 9. November 2007 fragen, inwieweit ein Schutz verhältnismäßig gegenüber den entstehenden Kosten ist. Damit sind nicht nur die finanziellen Aspekte der Terrorbekämpfung gemeint, sondern auch die ideellen Kosten. So geht ein intensiverer Schutz der Bürger konsequenterweise mit einer Schwächung der Bürgerrechte einher.
Ich habe ja nichts zu verbergen
Wer in der Tat nichts zu verbergen hat, wird sich geradezu über das neue Gesetz der Vorratsdatenspeicherung freuen. Ab dem 01.01.08 wird die gesamte Telekommunikation aller Bundesbürger grundsätzlich protokolliert werden. Hiermit sind Telefonate per Handy oder Festnetz, Emailverkehr, SMS, FAX und alle anderen Telekommunikationsformen gemeint.
Protokolliert werden:
Festnetz, Mobil- und Internetelefonie: Beteiligte Telefonnummern, Dauer, Datum und Uhrzeit der Gespräche.
Mobiltelefone: zusätzlich der Standort der Anrufer bei Gesprächsbeginn, die eindeutig dem Gerät zugeordnete IMSI-Nummer sowie SMS-Verbindungsdaten
Internet: die dem Computer vom Internetprovider zugeteilte jeweilige IP-Adresse, der Anschluss, über den die Internet-Verbindung hergestellt wird, Dauer, Datum und Uhrzeit der Verbindung
E-Mail: Adressen, Ein- und Ausgangsdaten der Kommunikationspartner (Daten aus dem E-Mail-Header)
Gespeichert werden diese Daten für sechs Monate. Sie werden nicht nur zur allgemeinen Terrorabwehr, sondern auch zur allgemeinen Strafverfolgung verwendet werden. Inhalte sollen zwar nicht protokolliert werden – eine Trennung von Inhalt und Verbindungsdaten ist aber technisch, wenn überhaupt, nur schwer möglich oder gar unmöglich. Somit werden Telekommunikationsdienste zum Sicherheitsrisiko für empfindliche Informationen.
Da aber die meisten Ihrer Ansicht nach nichts zu verbergen haben, sollte dies kein Problem darstellen. Schließlich gab es auch nur geringen Widerstand gegen das Gesetz.
Ab dem 01.01.08 werden zudem Ärzte, Journalisten und Anwälte grundsätzlich durch die Maßnahmen der Vorratsdatenspeicherung erfasst, ihre Verbindungsdaten, egal ob vertrauensvoll oder nicht, protokolliert.
Jeder sollte sich selbst seine Meinung über diese Maßnahmen machen. Wichtig ist, dass den Bürgern überhaupt einmal bewußt wird, wie sich Ihr Privatleben ab dem 01.01.08 empfindlich ändern wird. Zur Verdeutlichung der Faktenlage folgen nun einige tiefergehende Informationen über die kommende Vorratsdatenspeicherung.
Viel Spaß bei der Lektüre.
Anbieter von Telefondiensten einschließlich Mobilfunk- und Internet-Telefondiensten speichern:
die Rufnummer oder andere Kennung des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie im Falle von Um- oder Weiterschaltungen jedes weiteren beteiligten Anschlusses
den Beginn und das Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone
in Fällen, in denen im Rahmen des Telefondienstes unterschiedliche Dienste genutzt werden können, Angaben zu dem genutzten Dienst
im Fall mobiler Telefondienste ferner:
die internationale Kennung für mobile Teilnehmer für den anrufenden und den angerufenen Anschluss
die internationale Kennung des anrufenden und des angerufenen Endgerätes
die Bezeichnung der durch den anrufenden und den angerufenen Anschluss bei Beginn der Verbindung genutzten Funkzellen
im Fall im voraus bezahlter anonymer Dienste auch die erste Aktivierung des Dienstes nach Datum, Uhrzeit und Bezeichnung der Funkzelle
im Fall von Internet-Telefondiensten auch die Internetprotokoll-Adresse des anrufenden und des angerufenen Anschlusses
Das gilt entsprechend bei der Übermittlung einer Kurz-, Multimedia- oder ähnlichen Nachricht; hierbei sind die Zeitpunkte der Versendung und des Empfangs der Nachricht zu speichern.
Anbieter von Diensten der elektronischen Post (E-Mail) speichern
bei Versendung einer Nachricht die Kennung des elektronischen Postfachs und die Internetprotokoll-Adresse des Absenders sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht,
bei Eingang einer Nachricht in einem elektronischen Postfach die Kennung des elektronischen Postfachs des Absenders und des Empfängers der Nachricht sowie die Internetprotokoll-Adresse der absendenden Telekommunikationsanlage,
bei Zugriff auf das elektronische Postfach dessen Kennung und die Internetprotokoll-Adresse des Abrufenden,
die Zeitpunkte der in den Nummern 1 bis 3 genannten Nutzungen des Dienstes nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone.
Anbieter von Internetzugangsdiensten speichern
die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse
eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetnutzung erfolgt
den Beginn und das Ende der Internetnutzung unter der zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone
Anonymisierungsdienste speichern die ursprüngliche und die neue Angabe sowie des Zeitpunktes der Umschreibung dieser Angaben nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone
Anbieter von Mobilfunknetzen für die Öffentlichkeit speichern zu den Bezeichnungen der Funkzellen Daten, aus denen sich die geografische Lage der jeweiligen Funkzelle sowie die Hauptstrahlrichtung der Funkantenne ergibt
Privatpersonen
Auch Privatpersonen sind zur Speicherung verpflichtet, etwa wenn sie kostenlos einen öffentlichen WLAN-Zugang oder einen E-Mail-Dienst anbieten. Dagegen sind Anbieter von Webseiten, Webspace (Hosting), Foren und Chat-Diensten nicht betroffen. Eine Übergangsfrist für Anbieter von Internetzugang, Internet-Telefonie und E-Mail ist nicht mehr vorgesehen.