Vorratsdatenspeicherung kommt! + ABHÖRZENTRALE (?!?)

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    • Vorratsdatenspeicherung kommt! + ABHÖRZENTRALE (?!?)

      Quelle: schumpelick.net

      Terrorbekämpfung total

      Wenn schon, dann richtig. Am 9. November 2007 wurde vom deutschen Bundestag die sogenannte Vorratsdatenspeicherung mit deutlicher Mehrheit auf den Weg gebracht. Sie soll der Terrorbekämpfung dienen und Straftaten idealerweise schon im Vorfeld präventiv verhindern. Der weltweite Terror schürt auch bei den deutschen Bundesbürger die Angst Opfer zu werden.

      Die Volksvertreter, allen voran die regierenden Parteien, versuchen deshalb ihre Bürger so gut es geht präventiv vor drohenden Terroranschlägen in Deutschland zu schützen. Dabei werden viele verschiedene Lösungsmöglichkeiten im Kampf gegen den Terror diskutiert. Allen voran der sog. Bundestrojaner – leidenschaftlich und intensiv von allen diskutiert, nun aber so gut wie beschlossene Sache.

      Der gute Wille der Volksvertreter, die Bundesbürger zu schützen, ist deutlich erkennbar. Nur muss man sich seit dem 9. November 2007 fragen, inwieweit ein Schutz verhältnismäßig gegenüber den entstehenden Kosten ist. Damit sind nicht nur die finanziellen Aspekte der Terrorbekämpfung gemeint, sondern auch die ideellen Kosten. So geht ein intensiverer Schutz der Bürger konsequenterweise mit einer Schwächung der Bürgerrechte einher.


      Ich habe ja nichts zu verbergen

      Wer in der Tat nichts zu verbergen hat, wird sich geradezu über das neue Gesetz der Vorratsdatenspeicherung freuen. Ab dem 01.01.08 wird die gesamte Telekommunikation aller Bundesbürger grundsätzlich protokolliert werden. Hiermit sind Telefonate per Handy oder Festnetz, Emailverkehr, SMS, FAX und alle anderen Telekommunikationsformen gemeint.


      Protokolliert werden:
      Festnetz, Mobil- und Internetelefonie: Beteiligte Telefonnummern, Dauer, Datum und Uhrzeit der Gespräche.
      Mobiltelefone: zusätzlich der Standort der Anrufer bei Gesprächsbeginn, die eindeutig dem Gerät zugeordnete IMSI-Nummer sowie SMS-Verbindungsdaten
      Internet: die dem Computer vom Internetprovider zugeteilte jeweilige IP-Adresse, der Anschluss, über den die Internet-Verbindung hergestellt wird, Dauer, Datum und Uhrzeit der Verbindung
      E-Mail: Adressen, Ein- und Ausgangsdaten der Kommunikationspartner (Daten aus dem E-Mail-Header)



      Gespeichert werden diese Daten für sechs Monate. Sie werden nicht nur zur allgemeinen Terrorabwehr, sondern auch zur allgemeinen Strafverfolgung verwendet werden. Inhalte sollen zwar nicht protokolliert werden – eine Trennung von Inhalt und Verbindungsdaten ist aber technisch, wenn überhaupt, nur schwer möglich oder gar unmöglich. Somit werden Telekommunikationsdienste zum Sicherheitsrisiko für empfindliche Informationen.

      Da aber die meisten Ihrer Ansicht nach nichts zu verbergen haben, sollte dies kein Problem darstellen. Schließlich gab es auch nur geringen Widerstand gegen das Gesetz.

      Ab dem 01.01.08 werden zudem Ärzte, Journalisten und Anwälte grundsätzlich durch die Maßnahmen der Vorratsdatenspeicherung erfasst, ihre Verbindungsdaten, egal ob vertrauensvoll oder nicht, protokolliert.

      Jeder sollte sich selbst seine Meinung über diese Maßnahmen machen. Wichtig ist, dass den Bürgern überhaupt einmal bewußt wird, wie sich Ihr Privatleben ab dem 01.01.08 empfindlich ändern wird. Zur Verdeutlichung der Faktenlage folgen nun einige tiefergehende Informationen über die kommende Vorratsdatenspeicherung.

      Viel Spaß bei der Lektüre.

      Anbieter von Telefondiensten einschließlich Mobilfunk- und Internet-Telefondiensten speichern:
      die Rufnummer oder andere Kennung des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie im Falle von Um- oder Weiterschaltungen jedes weiteren beteiligten Anschlusses
      den Beginn und das Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone
      in Fällen, in denen im Rahmen des Telefondienstes unterschiedliche Dienste genutzt werden können, Angaben zu dem genutzten Dienst

      im Fall mobiler Telefondienste ferner:
      die internationale Kennung für mobile Teilnehmer für den anrufenden und den angerufenen Anschluss
      die internationale Kennung des anrufenden und des angerufenen Endgerätes
      die Bezeichnung der durch den anrufenden und den angerufenen Anschluss bei Beginn der Verbindung genutzten Funkzellen
      im Fall im voraus bezahlter anonymer Dienste auch die erste Aktivierung des Dienstes nach Datum, Uhrzeit und Bezeichnung der Funkzelle
      im Fall von Internet-Telefondiensten auch die Internetprotokoll-Adresse des anrufenden und des angerufenen Anschlusses
      Das gilt entsprechend bei der Übermittlung einer Kurz-, Multimedia- oder ähnlichen Nachricht; hierbei sind die Zeitpunkte der Versendung und des Empfangs der Nachricht zu speichern.

      Anbieter von Diensten der elektronischen Post (E-Mail) speichern
      bei Versendung einer Nachricht die Kennung des elektronischen Postfachs und die Internetprotokoll-Adresse des Absenders sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht,
      bei Eingang einer Nachricht in einem elektronischen Postfach die Kennung des elektronischen Postfachs des Absenders und des Empfängers der Nachricht sowie die Internetprotokoll-Adresse der absendenden Telekommunikationsanlage,
      bei Zugriff auf das elektronische Postfach dessen Kennung und die Internetprotokoll-Adresse des Abrufenden,
      die Zeitpunkte der in den Nummern 1 bis 3 genannten Nutzungen des Dienstes nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone.

      Anbieter von Internetzugangsdiensten speichern
      die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse
      eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetnutzung erfolgt
      den Beginn und das Ende der Internetnutzung unter der zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone
      Anonymisierungsdienste speichern die ursprüngliche und die neue Angabe sowie des Zeitpunktes der Umschreibung dieser Angaben nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone
      Anbieter von Mobilfunknetzen für die Öffentlichkeit speichern zu den Bezeichnungen der Funkzellen Daten, aus denen sich die geografische Lage der jeweiligen Funkzelle sowie die Hauptstrahlrichtung der Funkantenne ergibt

      Privatpersonen

      Auch Privatpersonen sind zur Speicherung verpflichtet, etwa wenn sie kostenlos einen öffentlichen WLAN-Zugang oder einen E-Mail-Dienst anbieten. Dagegen sind Anbieter von Webseiten, Webspace (Hosting), Foren und Chat-Diensten nicht betroffen. Eine Übergangsfrist für Anbieter von Internetzugang, Internet-Telefonie und E-Mail ist nicht mehr vorgesehen.
    • Übermittelt werden auf Vorrat gespeicherte Verbindungsdaten
      zur Verfolgung von Straftaten
      zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit
      zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes an die zuständigen Stellen.

      Private Rechteinhaber

      Private Rechteinhaber sollen dagegen keinen Zugriff auf vorratsgespeicherte Verbindungsdaten erhalten. Auf dem Gebiet der Strafverfolgung ist der Zugriff zur Verfolgung "erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten" zulässig (§ 100g StPO). Darunter fallen etwa in Internet-Tauschbörsen begangene Urheberrechtsverletzungen.


      Identifizierungspflicht

      Bestehen bleiben soll die Identifizierungspflicht für Nutzer von Rufnummern oder anderen Anschlusskennungen (§ 111 TKG). Darunter fallen etwa Telefon, Handy und Internet-Telefonie. E-Mail-Anbieter sind von der Identifizierungspflicht ausgenommen. Anonyme E-Mail-Dienste bleiben also legal. Die Anbieter der betroffenen Dienste haben vor der Freischaltung des Nutzers eine Reihe von Daten abzufragen und in eine Datenbank einzuspeichern:
      vergebene Rufnummer bzw. E-Mailadresse
      Name und Anschrift des Inhabers
      Datum des Vertragsbeginns
      Geburtsdatum des Inhabers
      bei Festnetzanschlüssen die Anschrift des Anschlusses



      Die Anbieter sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Richtigkeit der Angaben des Kunden zu überprüfen, etwa anhand eines Personalausweises. Gelöscht werden die Daten ein bis zwei Jahre nach Vertragsende (§ 95 Abs. 3 TKG). Zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben haben eine Vielzahl von Stellen Zugriff auf diese Bestandsdaten (§§ 112, 113 TKG):

      Gerichte, Strafverfolgungsbehörden, Polizeivollzugsbehörden des Bundes und der Länder für Zwecke der Gefahrenabwehr, Zollkriminalamt und Zollfahndungsämter für Zwecke eines Strafverfahrens, Zollkriminalamt zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen nach § 39 des Außenwirtschaftsgesetzes, Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst, Notrufabfragestellen, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Zollverwaltung zur Schwarzarbeitsbekämpfung.



      Über diese Kundendatenbank hinaus sind Anbieter von Telekommunikationsdiensten verpflichtet, individuelle Auskünfte über Bestandsdaten zu erteilen (§ 113 TKG). Diese Regelung erlaubt es beispielsweise, bei einem Internetzugangsanbieter zu erfragen, welchem Kunden eine dynamisch vergebene IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war. Abgefragt werden können auch Passwörter, PINs und PUKs. Auskunft ist zu erteilen für die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes.

      Bei dem Bundesverfassungsgericht war 2006 eine Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (§§ 95 Abs. 3, 111-113 TKG) anhängig (Az. 1 BvR 1299/05), die Telekommunikationsanbieter zur Erhebung und Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Bestandsdaten verpflichten. Diese Beschwerde wurde abgelehnt.

      Aktuell ist eine neue Verfassungsbeschwerde in Vorbereitung. Der aktuelle Entwurf vom 28.10.2007 ist hier einzusehen. An diese Verfassungsbeschwerde kann sich jeder anschließen, der von der Folgen der Vorratsdatenspeicherung betroffen ist. Also im Grunde jeder Bürger. Eine Beteiligung ist vollkommen kostenfrei - aktuell haben sich ca. 7000 Bundesbürger an diese Klage angeschlossen. Weitergehende Informationen hierzu auf Vorratsdatenspeicherung.de.
      Ich habe ja immer noch nichts zu verbergen?

      Nach der Lektüre dieser Bestimmungen sollte man sich nochmals überlegen, inwieweit man nichts zu verbergen hat. Unter Umständen geht es nämlich gar nicht nur um die eigene weiße Weste sondern um Grundsätzlicheres. Die Veränderungen sind so einschneidend, dass Sie jeder Bundesbürger verstehen und realisieren sollte – die Bewertung der Fakten liegt ganz allein bei dem Individuum selbst. Überwiegen die positiven oder die negativen Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung? Darüber mag jeder autark urteilen.

      SCHÄUBLE MIT EINEM ""ASS"" IM ÄRMEL!?!??!

      RÜCKKEHR ZUR DUNKELSTEN ZEIT DER DEUTSCHEN GESCHICHTE?

      Abhörzentrale soll kommen

      Wie Focus Online berichtet, hat Innenminister Schäuble schon das nächste Ass im Ärmel, um die Terrorbekämpfung gegen die potentiell drohenden Anschläge auszubauen. Aus Sicherheitskreisen ist in Erfahrung gebracht worden, dass alle Abhörmaßnahmen nun dem Bundesverwaltungsamt in Köln abgetreten werden sollen. Angeblicher Hauptgrund: Kosteneinsparung. Nicht weiter diskutabel?



      Geschichtliche Parallelen

      The Inquirer kommentiert die neu aufgetauchten Pläne von Innenminister Schäuble gewohnt scharf. Besorgt wird auf die junge deutsche Vergangenheit geschaut - es werden Parallelen gezogen: Zentralisierung der Abhöraktionen in einem „Behördenbunker“ und somit zentralisierte „staatliche Abhöraktionen“ aus der „alten Reichshauptstadt“.

      Tatsächliches Kernproblem dieses neuen Plans ist, dass das Trennungsgebot von Polizei und Nachrichtendiensten hiermit aufgehoben wird. Und genau da wird bei manchem die Erinnerung an die eigene Geschichte geweckt, Stichwort „Gleichschaltung“. Eine Trennung von Polizei und Geheimdienst ist unverzichtbar – schließlich sollte man aus seinen Fehler nachhaltig gelernt haben…
    • Man ist das viel Text, wie soll ich das denn im Vorbeigehen mal kurz überfliegen... :P

      Na ja, von solchen Plänen hat man ja schon öfter einmal gehört, aber das die das jetzt auch wirklich so durchziehen... meiner Meinung nach größtenteils Schwachsinn. Und wegen Italien, gibt es denn überhaupt irgentwo in Europa ein vergleichbares System?