Papst Benedikt XVI. tritt zurück
Papst Benedikt XVI. wird am 28 Februar zurücktreten. Das kündigte das katholische Kirchenoberhaupt am Montag laut einem Vatikan-Sprecher bei einer Vollversammlung der Kardinäle in einer auf Latein gehaltenen Rede an. Der Papst habe demnach angekündigt, „dass er sein Amt am 28. Februar um 20.00 Uhr aufgeben wird“.
Papst Benedikt XVI. war im April 2005 zum Nachfolger des verstorbenen Johannes Paul II. gewählt worden. Er ist mittlerweile 85 Jahre alt. Johannes Paul II. hatte trotz seiner langjährigen schweren Parkinsonerkrankung einen Rücktritt bis zu seinem Lebensende stets abgelehnt.
In der Kirchengeschichte trat ein einziger Papst, Coelestin V., der 1294 gewählt wurde, nach wenigen Monaten aus Gewissensgründen von seinem Amt zurück. Sein Nachfolger Bonifaz VIII. ließ ihn einsperren. Er starb 1296 in Gefangenschaft.
Rücktritt laut Kirchenrecht möglich
Ein Papst wird auf Lebenszeit gewählt, doch nach dem Kirchenrecht ist auch ein Rücktritt möglich. Hierfür muss das Kirchenoberhaupt keine Gründe nennen. Auch muss niemand den Rücktritt eigens annehmen. Entscheidend ist allerdings, dass die Entscheidung zum Rückzug völlig freiwillig ist.
In dem 1983 von Johannes Paul II. reformierten Kanonischen Recht (Can. 332. § 2) heißt es: „Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, dass der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, dass er von irgendwem angenommen wird.“
orf.at/stories/2166116/