Rapidshare am Ende?

    • Rapidshare am Ende?

      ich stells mal unkommentiert hier rein, hab mich persönlich noch nicht sooo mit der Materie befasst, aber für einige isses bestimmt recht interessant:

      Wem Urheberrechte egal sind, der konnte bislang geschützte Werke relativ sicher über den Filehoster Rapidshare.com verbreiten und beziehen. Diese Zeiten sind jetzt vorbei. Die ersten Abmahnungen werden demnächst verschickt.

      In Deutschland müssen Piraten zittern, denn RapidShare, einer der grössten
      Filehoster, kooperiert neu mit den Ermittlungsbehörden: «Wenn ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch entsprechend Paragraph 101 des Urheberrechtsgesetzes besteht, sind wir verpflichtet die IP-Adresse herauszugeben, sofern wir sie haben», sagte eine Sprecherin von RapidShare gegenüber 20 Minuten Online. Die IP-Adresse ist eine Art Nummernschild des Computers, über das die Anbieter von Internetzugängen ihre Kunden identifizieren können.

      Auch wer zahlt, wird enttarnt

      Bei nicht zahlenden RapidShare-Usern werde gespeichert, welche Datenmenge von welcher IP-Adresse während der vergangenen zehn bis 100 Minuten heruntergeladen wurde, so die Sprecherin. Diese Informationen blieben zirka zwei Stunden lang im System. Bei Premium-Usern werde die Datenmenge, welche binnen 24 Stunden von einer IP-Adresse heruntergeladen wurde, protokolliert. Diese Informationen bleiben derzeit 30 Tage auf den Servern von RapidShare und können in der Premium-Zone eingesehen werden. Zu dieser haben nur Besitzer von kostenpflichtigen Accounts Zugang; sie haben für umgerechnet etwa 83 Franken Jahresgebühr unter anderem erhöhte Bandbreite und mehr Webspeicher zur Verfügung als Free-User. Die Seite gulli.com hat nun berichtet, dass ein deutscher RapidShare-Nutzer eine Geldbusse von mehreren Tausend Euro zahlen musste. Er soll urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen und anschliessend eine Abmahnung der Hamburger Kanzlei Rasch erhalten haben.

      Quelle: 20min.ch/digital/webpage/story/27628516

      DonFilippo schrieb:

      cn313 dallo hat immer recht

    • Stellt sich die Frage ob es sich um Rapideshare.DE handelt oder im die .COM Adresse. Das mit der .de habe ich erfahren. Die .COM galt bisher als unanstatbar.
      Being a Roma fan is a full-time job. A full-time job without pay, benefits or means to sanity.
    • "Wenn ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch entsprechend Paragraph 101 des Urheberrechtsgesetzes besteht (...)"

      Ja, wenn! Ein Anspruch braucht eine Grundlage, d.h. man muss die ganzen .rar- oder .zip.Files erstmal durchschauen, ob da irgendwas urheberrechtsverletzendes drauf ist. Ich meine, das Ganze wird weit weniger heiß gegessen als gekocht und der Abschreckungseffekt, der so ein Artikel auf einige User sicherlich hat ist wohl schon fast die Hälfte des Erfolges.
      "OVUNQUE TU SARAI......"
      S.P.Q.R.

    • Und wie gesagt. Keine Sau nutzt Rapidshare.de. Da gabs letztens schon einige Abmahnungen gegen. Bisher sind se noch nicht in die Schweiz (Rapidshare.com) durchgetrungen. Stellt sich die Frage ob das überhaupt geht und wenn ja, wann ist es soweit? :D
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    • Funkmaster schrieb:

      siehe beispiel im zitierten, dreht es sich zum großteil mal wieder um den upload. selbes problem beim torrent: wer das verwendet und eben auch nur einen minimalprozent an upload hat, tut im prinzip schon was gesetzwidriges.


      bin jetzt noch nicht so firm im Urheberrecht, aber strafbar dürfte ja auch nur der Upload sein, weil du als Downloader ja lediglich konsumierst, und der Konsum dürfte nicht strafbar sein. Werd mich da bei Gelegenheit mal einlesen und berichten ;)
      "OVUNQUE TU SARAI......"
      S.P.Q.R.

    • Tottelino schrieb:

      Funkmaster schrieb:

      siehe beispiel im zitierten, dreht es sich zum großteil mal wieder um den upload. selbes problem beim torrent: wer das verwendet und eben auch nur einen minimalprozent an upload hat, tut im prinzip schon was gesetzwidriges.


      bin jetzt noch nicht so firm im Urheberrecht, aber strafbar dürfte ja auch nur der Upload sein, weil du als Downloader ja lediglich konsumierst, und der Konsum dürfte nicht strafbar sein. Werd mich da bei Gelegenheit mal einlesen und berichten ;)

      in deutschland ist auch der download von wissentlich urheberrechtlichen material strafbar - in ö noch nicht.
      grenzfälle zb: serien, die bereits im free-tv ausgestrahlt worden sind.
    • Funkmaster schrieb:

      (...)
      in deutschland ist auch der download von wissentlich urheberrechtlichen material strafbar - in ö noch nicht.
      grenzfälle zb: serien, die bereits im free-tv ausgestrahlt worden sind.

      Das macht imo wenig Sinn: was is denn "wissentlich urheberrechtliches Material"?...Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, der Grundsatz gilt wohl überall...außer, ich hab dich da jetzt falsch verstanden....aber die Ausrede "wusste nicht, dass es illegal is" dürfte im Streitfalle als Argument KAUM ziehen ;)

      DonFilippo schrieb:

      cn313 dallo hat immer recht

    • Dallo schrieb:

      Funkmaster schrieb:

      (...)
      in deutschland ist auch der download von wissentlich urheberrechtlichen material strafbar - in ö noch nicht.
      grenzfälle zb: serien, die bereits im free-tv ausgestrahlt worden sind.

      Das macht imo wenig Sinn: was is denn "wissentlich urheberrechtliches Material"?...Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, der Grundsatz gilt wohl überall...außer, ich hab dich da jetzt falsch verstanden....aber die Ausrede "wusste nicht, dass es illegal is" dürfte im Streitfalle als Argument KAUM ziehen ;)

      du hast mich falsch verstanden :D
      "wissentlich" heißt, dass man wenn man ein spiel der firma xy saugt, wissen muss, dass die firma xy darauf ein copyright hat und man gerade deren urheberrecht verletzt hat ;)
      also wir meinen schon das gleiche ;)